< Fleischerzeugung im Abwärtstrend
05.02.21 15:39
Kategorie: RLW Nachrichten
EU-Ausgangsstoff-Verordnung – Abgabe von Düngemitteln
Seit Herbst 2014 bestehen EU-weite Restriktionen bezüglich der Abgabe und des Besitzes von Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für Sprengstoffe verwendet werden können.
Diese wurden durch die neue EU-Ausgangsstoff-Verordnung 2019/1148, welche am 01.Februar 2021 in Kraft trat, verschärft. In erster Linie betrifft das für uns den Handel mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln (z.B. Kalkammonsalpeter).
Anbei finden Sie die Verordnung und die Produktliste.
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